Teilnahmebedingungen für Empfehlungen.
Version: REFERRAL-2026-09-04-R7 · Stand: 04.09.2026
Diese Bedingungen regeln das Kunden-Empfehlungsprogramm von GoldAutoTradePRO. Sie ergänzen die allgemeinen Vertragsbedingungen. Das Programm richtet sich ausschließlich an Personen, die bereits selbst einen erfolgreich bezahlten GoldAutoTradePRO-Vertrag hatten.
1. Teilnahmeberechtigung und Empfehlungscode
Nach einer erfolgreich bestätigten eigenen Zahlung kann dem Kunden ein persönlicher Empfehlungscode und ein entsprechender Empfehlungslink bereitgestellt werden. Der Code bleibt derselben Person zugeordnet.
Der persönliche Empfehlungscode bleibt dem Kunden dauerhaft zugeordnet und wird bei Ablauf oder späterer Reaktivierung nicht ersetzt. Für neue Zuordnungen ist der Code jedoch nur verwendbar, solange der Referrer selbst über einen aktuell bezahlten GoldAutoTradePRO-Nutzungszeitraum verfügt. Endet der eigene bezahlte Zugang, wird der Code für neue Zuordnungen inaktiv; eine spätere erfolgreiche eigene Zahlung reaktiviert denselben Code.
Bereits zuvor wirksam zugeordnete Verträge bleiben von einer späteren Inaktivität des Referrers unberührt und können nach Maßgabe dieser Bedingungen weiter Provisionen erzeugen.
2. Zuordnung eines geworbenen Vertrags
Eine Provision entsteht nur aufgrund einer serverseitig gespeicherten Vertragszuordnung. Beim erstmaligen geworbenen Vertrag muss ein zu diesem Zeitpunkt gültiger Empfehlungslink bzw. Empfehlungscode bewusst verwendet werden. Eine nachträgliche rückwirkende Zuordnung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Schließt ein bereits wirksam geworbener Kunde einen Folgevertrag bis einschließlich 14 Tage nach Ende des zuvor zugeordneten Vertrags, kann die bestehende Referrer-Zuordnung automatisch auf den neuen Vertrag übernommen werden, sofern der Referrer beim Abschluss des Folgevertrags selbst weiterhin aktiv und damit für neue Zuordnungen berechtigt ist. Erfolgt der neue Vertrag nach diesem 14-Tage-Fenster, findet keine automatische Übernahme statt. Ab Tag 15 ist eine erneute bewusste Verwendung des gültigen Empfehlungscodes oder Empfehlungslinks erforderlich; ohne erneute Verwendung entsteht keine neue Zuordnung.
3. Höhe und Entstehung der Provision
Die Provision beträgt 50,00 EUR Gesamtvergütung je tatsächlich erfolgreich eingegangener, provisionsfähiger Zahlung des zugeordneten Kunden. Der Betrag von 50,00 EUR ist der feste Gesamt-/Bruttoauszahlungsbetrag; soweit ein unternehmerischer Teilnehmer aufgrund seines steuerlichen Status Umsatzsteuer ausweisen muss, ist diese in diesem Betrag enthalten.
- 3 Monate: höchstens drei Provisionen von jeweils 50,00 EUR, sofern alle drei Monatszahlungen erfolgreich eingehen.
- 6 Monate: höchstens sechs Provisionen von jeweils 50,00 EUR, sofern alle sechs Monatszahlungen erfolgreich eingehen.
- 12 Monate: höchstens zwölf Provisionen von jeweils 50,00 EUR, sofern alle zwölf Monatszahlungen erfolgreich eingehen.
Eine fehlgeschlagene oder nicht eingegangene Zahlung erzeugt keine Provision. Wird eine zunächst fehlgeschlagene Rate später erfolgreich eingezogen, kann die Provision erst mit diesem tatsächlichen Zahlungseingang entstehen.
4. Bestand bereits erworbener Provisionsrechte
Das Ende des eigenen GoldAutoTradePRO-Vertrags oder die dadurch eintretende Inaktivität des Empfehlungscodes für neue Zuordnungen beendet nicht die Provisionsberechtigung aus bereits zuvor wirksam zugeordneten Verträgen. Solange der geworbene Kunde die provisionsfähigen Zahlungen des zugeordneten Vertrags tatsächlich leistet, werden die entsprechenden Provisionen weitergeführt.
5. Wartefrist und Auszahlung
Eine Provision wird ab dem tatsächlichen Zeitpunkt des erfolgreich eingegangenen Zahlungsvorgangs für volle 30 Tage als ausstehend geführt. Erst nach Ablauf dieser Frist und sofern die zugrunde liegende Zahlung nicht erstattet, zurückbelastet oder zur Prüfung markiert wurde, wird sie auszahlbar. Auszahlungen werden grundsätzlich einmal monatlich, vorgesehen am 15. Kalendertag, gesammelt bearbeitet.
Die Auszahlung erfolgt zunächst manuell per SEPA-Überweisung. Voraussetzung für die Auszahlung ist ein vollständig hinterlegtes Auszahlungsprofil. Fehlen Auszahlungsdaten, verfällt eine bereits auszahlbare Provision dadurch nicht; die Auszahlung wird bis zur Vervollständigung zurückgestellt.
6. Rückerstattungen, Rückbelastungen und Missbrauch
Wird eine zugrunde liegende Kundenzahlung vollständig erstattet oder zurückbelastet, wird die zugehörige noch nicht ausgezahlte Provision grundsätzlich storniert. Teilrückzahlungen und Fälle, die nicht sicher automatisiert entschieden werden können, können zur manuellen Prüfung markiert werden. Ist die Provision bereits ausgezahlt, darf GoldAutoTradePRO den Betrag mit späteren Provisionsansprüchen verrechnen oder eine Rückzahlung verlangen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Selbstwerbung, Mehrfachkonten zur Umgehung der Regeln, manipulierte Zahlungen, künstliche Transaktionen oder sonstiger Missbrauch sind ausgeschlossen. GoldAutoTradePRO kann Codes bei begründetem Missbrauchsverdacht für neue Zuordnungen sperren und betroffene Vorgänge prüfen.
7. Werbung und öffentliche Empfehlungen
Teilnehmer dürfen keine irreführenden Leistungs-, Gewinn- oder Risikoversprechen für GoldAutoTradePRO abgeben und nicht den Eindruck erwecken, im Namen von GoldAutoTradePRO, NinjaTrader oder eines Brokers zu handeln. Bei öffentlichen oder sonst geschäftlich relevanten Empfehlungen muss der kommerzielle Charakter der Empfehlung beziehungsweise die mögliche Vergütung transparent kenntlich gemacht werden, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
Unaufgeforderte Massenwerbung, Spam, Täuschung über die eigene Identität oder das Verwenden fremder Marken bzw. Domains in irreführender Weise ist untersagt.
8. Steuern, Teilnehmerstatus und Abrechnung
Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob und wie die erhaltenen Provisionen bei ihm steuerlich zu erklären sind und ob eine unternehmerische oder gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Für die Abrechnung wird zwischen Privatpersonen und Unternehmern unterschieden. Eine steuerliche Beratung durch GoldAutoTradePRO erfolgt nicht.
Bei Privatpersonen erstellt GoldAutoTradePRO nach erfolgter Auszahlung eine Provisionsabrechnung als Zahlungsnachweis. Unternehmer bzw. Unternehmen stellen GoldAutoTradePRO für einen vorbereiteten Payout eine eigene Rechnung. Eine solche Rechnung soll ausschließlich nach einer konkreten Rechnungsanforderung von GoldAutoTradePRO und über genau den darin genannten Gesamtbetrag ausgestellt werden. Die Auszahlung des Business-Payouts erfolgt erst nach Eingang und Prüfung der Rechnung. Soweit Umsatzsteuer auszuweisen ist, ist sie in der vereinbarten Gesamtvergütung enthalten.
9. Datenschutz und Auszahlungsdaten
Für Zuordnung, Provisionsabrechnung und Auszahlung werden die hierfür erforderlichen Daten verarbeitet. Ein Referral-Tracking-Cookie oder eine dauerhafte Browser-Speicherung des Empfehlungscodes ist nicht erforderlich; der Code wird über den Empfehlungslink bzw. das Checkout-Feld übertragen und erst im Zusammenhang mit einer Bestellung serverseitig gespeichert.
Bankdaten werden ausschließlich für Provisionsauszahlungen verwendet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
10. Änderungen und Beendigung des Programms
GoldAutoTradePRO kann das Empfehlungsprogramm für zukünftige Empfehlungen ändern, pausieren oder beenden. Bereits entstandene, wirksam zugeordnete und nicht wegen Rückerstattung, Missbrauch oder sonstigem Rechtsgrund entfallene Provisionsansprüche bleiben davon grundsätzlich unberührt.